Autismustherapie vs. autismussensible Psychotherapie – therapeutische Schwerpunkte, Voraussetzungen und Unterschiede

Die Autismusinsel bietet zwei autismustherapeutische Therapiekonzepte an, die sich durch ihre unterschiedlichen Schwerpunkte unterscheiden: 

Zum einen die „Autismustherapie“ und zum anderen die „autismussensible Psychotherapie„. Die Unterschiede liegen vor allem in der Art der Finanzierung bzw. möglichen Kostenübernahme /-erstattung, den Voraussetzungen und dem therapeutischen Schwerpunkt.

Genauere Beschreibungen der beiden therapeutischen Angebote finden Sie im Navigationsmenü oder über folgende Links:

Autismussensible Psychotherapie

Autismustherapie

Unterschiede meiner Therapieangebote:
Autismustherapie vs. Autismussensible Psychotherapie
– eine Übersicht

Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht – bei Unklarheiten und individuellen Nachfragen schreiben Sie mir gerne jederzeit unverbindlich eine e-Mail oder rufen Sie mich an.

AutismustherapieAutismussensible Psychotherapie
Therapiegestaltung
therapeutischer Schwerpunkt pädagogisch-psychologischer SchwerpunktPsychotherapeutischer Schwerpunkt /
offenere Schwerpunktgestaltung
FokusAutismustherapie nach 
Eingliederungshilfe

gesellschaftliche Teilhabe
–> z.B. durch Verstehen der autismusspezifischen Wahrnehmung und Informationsverarbeitung,  Verbesserung der eigenen Selbstwahrnehmung, Entwickeln von Umgangsstrategien bzgl. autismusbedingter Schwierigkeiten, Abbau von Hindernissen, die gesellschaftliche Teilhabe erschweren
Psychotherapie
nach Heilpraktikergesetz


Wahrnehmung und Verwirklichung eigener Bedürfnisse, Abbau von dysfunktionalen Schemata, Behandlung leichter Formen von psychiatrischen Begleit- oder Folgeerkrankungen
(z.B. Angststörungen, Depressionen u.a.); auch autismus- / neurodivergenzbedingte Schwierigkeiten können ebenfalls thermatische Schwerpunkte darstellen


Umfeldarbeit
(wenn gewünscht und nach Absprache!)
Schwerpunkt v.a. autismusspezifische Aufklärung von z.B. Lehrkräften, Ausbildenden, Fachkräften, Arbeitgebenden und somit Reduzierung von Stressoren und Förderung von PotenzialenSchwerpunkt v.a. auf Aufklärung, Vermittlung, finden gemeinsamer Lösungen innerhalb von Partnerschaften / privaten sozialen Kontakten
Voraussetzungen
gesicherte Autismusdiagnosefür Kostenübernahme erforderlich

Für Privatzahlende egal
nicht erforderlich – psychische(r) Beschwerden / Bedarf ist ausreichend
WohnortLeipzig
(Kooperation mit dem Saale-Kreis ggf. geplant, aber noch ausstehend)

Für Privatzahlende egal
nicht relevant
Einkommen< 100.000€ / Jahr
(pro Haushalt)

Für Privatzahlende egal
nicht relevant
Einschränkungen in der sozialen TeilhabeFür Kostenübernahme durch Sozialamt relevant; muss nachgewiesen werdennicht relevant
(kann ebenso bearbeitet werden wir Komorbiditäten, ist jedoch keine Voraussetzung)
Mindestalterfür Kostenübernahme: min. 21J.
Für Privatzahlende: ~ 16
~ 16
Kosten
Kostenübernahme durchEingliederungshilfe

Sozialamt
[Alter: ab 21 / 27 J.]*
–> gemäß § 123 SGB IX

–> Einzelfallentscheidung!
Abhängig von individueller Berechtigung!
Voraussetzungen beachten
(Wohnort, Diagnose, gesellschaftl. Teilhabe)

Das Jugendamt übernimmt die Kosten nicht.
Private Krankenkassen

und

Zusatzversicherungen für Leistungen durch Heilpraktiker*in für Psychotherapie

Wichtig: Vorab klären, ob private Krankenkasse bzw. Zusatzversicherungen auch Leistungen für Heilpraktiker*in für Psychotherapie übernimmt und ob es nach Vertragsabschluss ggf. Wartezeiten gibt
Beantragung der
Kostenübernahme (KÜ)
Autismusinsel unterstützt kostenlos bei der Antragstellung
(via Online-Konferenz oder im Praxisraum in Leipzig-Plagwitz)
Kontaktaufnahme mit privater Krankenkasse / HPP-Zusatzversicherung durch Patient*in
ZusatzkostenAb bestimmten Einkommensgrenzen kann es beim Sozialamt zu Zusatzzahlungen kommenIndividuell
von privater Krankenkasse / Zusatzversicherung abhängig
Kosten als Selbstzahler*in100€ / 50 Minuten100€ / 50 Minuten
WartezeitAb Antragstellung beim Sozialamt bis Kostenübernahme:
~ 2-3 Monate

anschließend je nach Wartelistenkapazität
Individuell je nach privater Krankenkasse / Zusatzversicherung


anschließend je nach Wartelistenkapazität

* Die Versorgungszuständigkeit der Altersspanne 21-27 Jahre liegt entweder beim Jugendamt oder Sozialamt