Autismustherapie vs. autismussensible Psychotherapie – therapeutische Schwerpunkte, Voraussetzungen und Unterschiede
Die Autismusinsel bietet zwei autismustherapeutische Therapiekonzepte an, die sich durch ihre unterschiedlichen Schwerpunkte unterscheiden:
Zum einen die „Autismustherapie“ und zum anderen die „autismussensible Psychotherapie„. Die Unterschiede liegen vor allem in der Art der Finanzierung bzw. möglichen Kostenübernahme /-erstattung, den Voraussetzungen und dem therapeutischen Schwerpunkt.
Genauere Beschreibungen der beiden therapeutischen Angebote finden Sie im Navigationsmenü oder über folgende Links:
Autismussensible Psychotherapie
Unterschiede meiner Therapieangebote:
Autismustherapie vs. Autismussensible Psychotherapie
– eine Übersicht
Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht – bei Unklarheiten und individuellen Nachfragen schreiben Sie mir gerne jederzeit unverbindlich eine e-Mail oder rufen Sie mich an.
| Autismustherapie | Autismussensible Psychotherapie | |
| Therapiegestaltung | ||
| therapeutischer Schwerpunkt | pädagogisch-psychologischer Schwerpunkt | Psychotherapeutischer Schwerpunkt |
| Fokus | Autismustherapie nach Eingliederungshilfe gesellschaftliche Teilhabe –> z.B. durch Verbesserung der eigenen Selbstwahrnehmung, Entwickeln von Umgangsstrategien bzgl. autismusbedingter Schwierigkeiten, Abbau von Hindernissen, die gesellschaftliche Teilhabe erschweren | Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz Wahrnehmung und Verwirklichung eigener Bedürfnisse, Abbau von dysfunktionalen Schemata, Behandlung leichter Formen von psychiatrischen Begleit- oder Folgeerkrankungen (z.B. Angststörungen, Depressionen u.a.) |
| Umfeldarbeit (wenn gewünscht und nach Absprache!) | Schwerpunkt v.a. autismusspezifische Aufklärung von z.B. Lehrkräften, Ausbildenden, Fachkräften, Arbeitgebenden und somit Reduzierung von Stressoren und Förderung von Potenzialen | Schwerpunkt v.a. auf Aufklärung, Vermittlung, finden gemeinsamer Lösungen innerhalb von Partnerschaften / privaten sozialen Kontakten |
| Voraussetzungen | ||
| gesicherte Autismusdiagnose | für Kostenübernahme erforderlich Für Privatzahler egal | nicht erforderlich – psychische(r) Beschwerden / Bedarf ist ausreichend |
| Wohnort | Leipzig (Kooperation mit dem Saale-Kreis ggf. geplant, aber noch ausstehend) Für Privatzahler egal | nicht relevant |
| Mindestalter | ~ 16 | ~ 16 |
| Kosten | ||
| Kostenübernahme durch | Eingliederungshilfe – Sozialamt [Alter: ab 21 / 27 J.]* –> gemäß § 123 SGB IX –> Einzelfallentscheidung! Abhängig von individueller Berechtigung! Voraussetzungen beachten (Wohnort, Diagnose, gesellschaftl. Teilhabe) Das Jugendamt übernimmt die Kosten nicht. | Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Leistungen durch Heilpraktiker*in für Psychotherapie Wichtig: Vorab klären, ob private Krankenkasse bzw. Zusatzversicherungen auch Leistungen für Heilpraktiker*in für Psychotherapie übernimmt und ob es nach Vertragsabschluss ggf. Wartezeiten gibt |
| Beantragung der Kostenübernahme (KÜ) | Autismusinsel unterstützt kostenlos bei der Antragstellung (via Online-Konferenz oder bald in Leipzig vor Ort) | Kontaktaufnahme mit privater Krankenkasse / HPP-Zusatzversicherung durch Klient:in |
| Zusatzkosten | Ab bestimmten Einkommensgrenzen kann es beim Sozialamt zu Zusatzzahlungen kommen | Individuell von privater Krankenkasse / Zusatzversicherung abhängig |
| Kosten als Selbstzahler*in | 100€ / 50 Minuten | 100€ / 50 Minuten |
| Wartezeit | Ab Antragstellung beim Sozialamt bis Kostenübernahme: ~ 2-3 Monate anschließend je nach Wartelistenkapazität | Individuell je nach privater Krankenkasse / Zusatzversicherung anschließend je nach Wartelistenkapazität |
* Die Versorgungszuständigkeit der Altersspanne 21-27 Jahre liegt entweder beim Jugendamt oder Sozialamt
